Zivilrechtliche Haftpflicht (HP)
- 10% Rabatt auf Ihre Haftpflichtversicherung nach Ihrem ersten schadenfreien Jahr
- Auto gekauft? Wir melden Ihr Auto an und sorgen für Ihr Kennzeichen
- Kostenloses Abschleppen nach einem Unfall in Belgien
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, um in Belgien mit dem Auto zu fahren. Sie ersetzt den Schaden, den Sie anderen zufügen.
Was deckt eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie in Belgien und in allen Ländern, die auf Ihrem Versicherungsschein aufgeführt sind, versichert.
Was ist versichert?
- Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte)
- Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet
Auch wenn Sie nicht haftbar sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Was ist nicht versichert?
Einige wichtige Ausschlüsse:
- der Schaden an Ihrem eigenen Auto
- der Personenschaden des Fahrer bei einem Verkehrsunfall
- der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Die Vorteile einer HP bei der KBC
¹ Der Kilometerrabatt gilt für die Prämie der Haftpflichtversicherung. Der Rabatt gilt sowohl für neue Versicherungen als auch für den Ersatz eines Fahrzeugs im Rahmen einer bestehenden Versicherung.
Mehr zur Haftpflichtversicherung
Online simulieren und abschließen
Mit unserem praktischen Simulator unten auf dieser Seite berechnen Sie den Preis Ihrer Autoversicherung. Sie können Ihre Versicherung sofort online abschließen, ohne in die Filiale gehen zu müssen.
Und im Schadensfall sind Sie nie allein: Es gibt immer einen KBC-Versicherungsagent in Ihrer Nähe, der Sie persönlich bei der Schadensmeldung unterstützt. Auch wenn Sie Ihre Police digital bei uns abgeschlossen haben.
Joker für schadenfreies Fahren
Bei der KBC verdienen Sie nach 5 schadenfreien Jahren einen Joker. Haben Sie dann doch einen Unfall verschuldet? Dann wird Ihr Joker eingesetzt und behalten Sie Ihre günstige Prämie. Nach 5 schadenfreien Jahren, während der Sie stets versichert waren, verdienen Sie wieder einen neuen Joker. So behalten Sie nach einem einmaligen Verschulden doch Ihre günstige Prämie.
Rabatt auf Ihre Haftpflichtversicherung (HP)
Ab Ihrem ersten schadenfreien Jahr zahlen Sie 10% weniger für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Verschulden Sie dennoch einen Unfall und haben Sie keinen Joker? Dann fällt dieser Rabatt ein Jahr lang weg. Sind Sie danach wieder ein Jahr lang schadenfrei, bekommen Sie wieder Rabatt.
Lebenslange Versicherungsgarantie: auch in höherem Alter bleiben Sie versichert
Sind Sie zwischen 55 und 65 Jahre alt, mindestens seit fünf Jahren Kunde bei KBC Versicherungen und fünf Jahre unfallfrei? Dann genießen Sie unsere lebenslange Versicherungsgarantie. Wir versprechen Ihnen, dass Ihre gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht gekündigt wird. Auch nicht bei einer Schadensmeldung.
Ihr Sohn oder Ihre Tochter beginnen zu fahren? Auch sie sind versichert
Ihre Autoversicherung bietet auch Ihrem Kind, das zu fahren beginnt, interessante Vorteile:
- Mit KBC Start2Drive können Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter in Ihrer Autoversicherung mitversichern, wenn sie fahren lernen. Sie bezahlen dafür keine zusätzliche Prämie während 24 Monaten, nachdem der vorläufige Führerschein bestanden wurde.
- Mit KBC MyFirstCar erhält Ihr Kind eine erste Autoversicherung auf den eigenen Namen zu einem vorteilhaften Tarif.
Was ist bei einem Autoschaden zu tun?
Autounfall, Glasschaden oder Diebstahl? Erfahren Sie, was Sie bei einem Autoschaden tun müssen.
Wissenswertes über die Kfz-Haftpflichtversicherung in der KBC-Police für Ihr Fahrzeug – Personenwagen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung in der KBC-Police für Ihr Fahrzeug – Personenwagen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherungen in der Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass Sie sie spätestens zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.
Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden. beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be. Sie haben jedoch immer das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.
Für ein Angebot der KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen besuchen Sie bitte unsere Website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Police Personenwagen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien. MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC Gruppe.
Zivilrechtliche Haftpflichtversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Was ist versichert?
- Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte).
- Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet. Auch wenn Sie nicht haften, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Was ist nicht versichert?
- der Schaden an Ihrem eigenen Auto
- der Personenschaden des Fahrers bei einem Verkehrsunfall
- der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird
- der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.