Autoversicherung mit vorläufigem Führerschein (Start2Drive)

  • Ihr Kind ist in Ihrer Autoversicherung mitversicher
  • Fahrerschutzversicherung zu besonders vorteilhaftem Tarif
  • Keine zusätzliche Franchise nach einem Unfall
     
Nehmen Sie Ihr Kind in Ihre Autoversicherung auf
Nehmen Sie Ihr Kind in Ihre Autoversicherung auf

Was ist Start2Drive?

Start2Drive ist unsere günstige Autoversicherung für Fahranfänger unter 30, die mit dem Auto Ihrer Eltern fahren lernen.

• Sie zahlen keine Zusatzprämie für die obligatorische Haftpflichtversicherung (HP) und Kasko.

• Sie zahlen keine zusätzliche Franchise bei einem verschuldeten Unfall.

• Wenn Sie eine Fahrerschutzversicherung nehmen, erhalten Sie einen interessanten Rabatt. Diese zahlt eine Leistung für die Heilkosten, die Dauerinvalidität oder den Tod des Fahrers nach einem Verkehrsunfall. Lesen Sie unbedingt die Informationen über unsere Fahrerschutzversicherung.

Diese Vorteile gelten in den ersten 24 Monaten nach dem Erwerb des vorläufigen Führerscheins.
 

Warum Start2Drive?

Als Fahranfänger baut Ihr Kind so seine eigene Fahrerfahrung auf. Wenn Ihr Kind sich später für eine Autoversicherung bei uns entscheidet, erhält es als Fahranfänger sofort einen besseren Tarif.

Wie aktivieren Sie Start2Drive?

Melden Sie Ihr Kind innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des vorläufigen Führerscheins als Fahrer in Ihrer Autoversicherung an. Das können Sie ganz einfach in KBC Mobile oder KBC Touch tun. So sind Sie sicher, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter als Fahranfänger gut versichert unterwegs ist.

 

Gut zu wissen

  • Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen kann eine oder mehrere der obengenannten Versicherungen enthalten.
  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden. E-Mail: beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
    Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot zur KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen gehen Sie bitte auf unsere Website oder wenden Sie sich an Ihren KBC-Versicherungsvermittler.
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (KE 4. Juli 1979, BS 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC Gruppe

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen