Warenschutzversicherung

Neue Jacke zerrissen? Ihre Warenschutzversicherung deckt die Kosten

Warenschutzversicherung

Neue Jacke zerrissen? Ihre Warenschutzversicherung deckt die Kosten

Sie kennen das: Gerade haben Sie sich einen neuen, teuren Pullover gekauft, da bleiben Sie mit dem Ärmel an der Türklinke hängen. Die Folge: ein beschädigter Pullover, den Sie nicht mehr tragen können oder den Sie reparieren lassen müssen - was Sie noch mehr Geld kostet.

Geschützt gegen Schaden

Ist Ihr Rock am Stuhl hängen geblieben und gerissen als Sie aufgestanden sind? Ist die Brille zerbrochen, weil Sie sich daraufgesetzt haben? Dies sind typische Beispiele für sogenannten Zufallsschaden: Beschädigung oder Zerstörung Ihres Kaufs durch eine äußere Ursache. Dank der Warenschutzversicherung sind Ihre Einkäufe bis zu 90 Tage nach dem Kauf- oder Lieferdatum gegen diese Art von Schaden geschützt.

Geschützt gegen Diebstahl

Wurde Ihr Laptop aus dem Kofferraum Ihres Autos gestohlen? Dann handelt es sich um schweren Diebstahl, d. h. Diebstahl, der mit einem Einbruch - z. B. das Aufbrechen eines Schlosses - oder körperliche Gewalt einhergeht. Auch hier zahlt die Warenschutzversicherung eine Entschädigung.

Diese Entschädigung besteht darin, dass der Versicherer Ihnen die Reparaturkosten oder den Neupreis Ihrer beschädigten oder gestohlenen Ware bis zu einem Höchstbetrag von 3 000 Euro pro versicherter Kreditkarte und Jahr erstattet. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, wird der Wiederbeschaffungswert erstattet.

Welche Waren sind versichert?

Die Warenschutzversicherung deckt bewegliche Güter ab einem Wert von 50 Euro (inkl. MwSt.), die mit der Kreditkarte, an die diese Versicherung gebunden ist, neu gekauft wurden. Die gekauften Waren müssen

  • neu sein
  • von einem professionellen Verkäufer verkauft worden
  • und für den privaten Gebrauch bestimmt sind
     

Welche Waren sind nicht versichert?

Die wichtigsten ausgeschlossenen Waren sind:

  • Bargeld, Devisen, Reiseschecks, handelbare
  • Wertpapiere
  • Mobiltelefone     
  • Second Hand oder gebrauchte Waren
  • Schmuck, Uhren
  • Pelz
  • Kunstwerke

In welchen Fällen sind Sie geschützt?

  • Die Einkäufe müssen mindestens zur Hälfte mit einer KBC-Kreditkarte, an die diese Versicherung gekoppelt ist, bezahlt worden sein.
  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch im Besitz Ihrer Kreditkarte sein.
  • Bewahren Sie sowohl den Kaufbeleg als auch die Kreditkartenabrechnung oder die Monatsabrechnung auf. Denn diese müssen Sie im Schadensfall vorlegen.

In welchen Fällen sind Sie nicht geschützt?

In manchen Situationen gilt die Warenschutzversicherung nicht. Die wichtigsten sind

  • Vorsätzlicher Schaden, der vom Versicherten selbst oder von seinen Mitbewohnern verursacht wurde
  • Verlust oder unerklärliches Verschwinden
  • Beschädigung beim Transport
  • Gewöhnliche Abnutzung
  • Ästhetische Schäden, wie Kratzer oder Beulen

Diese Versicherung ist mit den KBC-Kreditkarte Silver, Gold und Platinum verbunden

Die KBC-Kreditkarte Silver und die KBC-Kreditkarte Gold sind Kreditkarten, Kartenausgeber: KBC Bank AG, Sitz Havenlaan 2,1080 Brüssel, Belgien. MwSt. BE 462.920.226, RJP Brüssel, FSMA 026 256 A. 

KBC Flex Budget ist eine unbefristete Krediteröffnung mit der KBC-Kreditkarte Silver, der KBC-Kreditkarte Gold oder der KBC-Kreditkarte Platinum als zusätzliche Möglichkeit der Kreditaufnahme.

Kreditgeber und Kartenausgeber: KBC Bank AG. Vorbehaltlich der Genehmigung Ihres Karten- oder Kreditantrags durch die KBC Bank AG. 

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Gut zu wissen

  • Die Versicherung wird von KBC Versicherungen AG - Professor Roger Van Overstraetenplein 2 - 3000 Leuven - Belgien angeboten. MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) bei der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC-Konzerns
  • Ihre KBC-Filiale ist Ihr erster Ansprechpartner für Ihre Beschwerden bezüglich dieser Werbung. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Kommt es nicht zu einer geeigneten Lösung, dann können Sie Ihre Beschwerde über diese Werbung an Ombudsfin vzw, North Gate II, Koning Albert-II-laan 8, Fach 2, 1000 Brüssel, E-Mail ombudsman@ombudsfin.be richten.
  • Mit einer Beschwerde über die Versicherungen können Sie sich an den Ombudsmann der Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor zuständig ist, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie können die Versicherungen in Anspruch nehmen, solange Ihre Kreditkarte aktiv ist und die Kartengebühr bezahlt wurde. Die Versicherung endet automatisch, wenn der Vertrag zwischen der KBC Bank AG und dem Versicherer beendet wird.
  • Alle hier genannten Versicherungen unterliegen dem belgischen Recht. Diese Versicherungen gehören zum Zweig 16 (Versicherungen für sonstige finanzielle Verluste).
  • Die Versicherungsbedingungen sind in jeder KBC-Filiale und unter www.kbc.be/platinum erhältlich. Nur die Allgemeinen Bedingungen bestimmen Ihren Anspruch auf Entschädigung durch den Versicherer.

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