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Schützen Sie sich selbst und Ihre Lieben

Sehen Sie, welche Schritte Sie schon heute unternehmen können und worüber Sie am besten schon jetzt nachdenken sollten. So vermeiden Sie sowohl jetzt als auch später Unsicherheiten.

Stellen Sie sich die folgenden Fragen, um über später nachzudenken:

Sind Sie für Heilkosten gut versichert?

Prüfen Sie, ob Ihre Krankenhausaufenthaltsversicherung jetzt und später ausreichend ist. Haben Sie diese Versicherung über Ihren Arbeitgeber? Prüfen Sie dann, ob diese auch im Ruhestand fortbestehen wird. Wenn nicht, können Sie schon heute mit einem KBC-Plan Krankenhausaufenthalt sparen, damit die zukünftigen Kosten bezahlbar bleiben.

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es nicht mehr selbst tun können?

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Haben Ihre Eltern schon ein hohes Alter erreicht? Dann könnte eine Vorsorgevollmacht auch für sie zu erwägen sein. Eine solche Vorsorgevollmacht sollte rechtzeitig erstellt werden. Sie können festlegen, dass sie erst wirksam wird, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Wie wollen Sie später alles geregelt haben?

1️⃣ Wer bekommt was? Halten Sie in einem Testament fest, wer welche Güter oder Beträge erhält.
2️⃣ Was möchten Sie jetzt schon verteilen? Denken Sie an Schenkungen zu Lebzeiten und was das für die Erbschaftssteuer bedeutet.
3️⃣ Welche Wünsche möchten Sie festlegen? Halten Sie wichtige persönliche Anweisungen in einer letztwilligen Verfügung fest.

Ein Testament, Schenkungen oder eine letztwillige Verfügung tragen dazu bei, Ihren Nachlass mit Bedacht zu regeln und spätere Missverständnisse zu vermeiden. Das verschafft Ihnen die Gewissheit, dass alles gut geregelt ist, sowohl für Sie selbst als auch für die Hinterbliebenen.

Welches sind die finanziellen Auswirkungen, falls Sie plötzlich nicht mehr da sein sollten?

Wenn Sie unerwartet nicht mehr da sein sollten, kann das für Ihre Angehörigen finanzielle Sorgen bedeuten. Eine Versicherung kann Ihnen die Sorgen abnehmen. Damit geben Sie Ihren Angehörigen finanzielle Unterstützung für dringende oder zukünftige Ausgaben.

Haben Sie ein (anlagefähiges) Vermögen von mehr als 250 000 Euro?
Erfahren Sie mehr über Erbschaftsplanung bei KBC Private Banking.

Wir sind Ihnen gerne behilflich

Haben Sie nach Durchsicht aller Themen noch Fragen oder möchten Sie diese besprechen? Wir sind bereit für Sie. Stellen Sie Kate, Ihrer digitalen Assistentin in KBC Mobile, Ihre Fragen, oder vereinbaren Sie einen Termin.

Möchten Sie bestimmte Themen nochmals nachlesen? Gehen Sie dann zurück zur Übersichtsseite.

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Was müssen Sie noch über den KBC-Plan Krankenhausaufenthalt wissen?

  • KBC-Plan Krankenhausaufenthalt ist eine Zweig-21-Sparversicherung von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien. MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979). Teil des KBC-Konzerns
  • Das Anlagerisiko liegt bei KBC Versicherungen. Das Produkt fällt unter die belgische Schutzregelung für Zweig-21-Lebensversicherungen (höchstens 100 000 Euro pro Versicherungsnehmer im Falle eines festgestellten Ausfalls). Es gilt das belgische Recht.
  • Laufzeit: lebenslang, endet mit dem Tod des Versicherten.
  • Kündbarkeit: ein vollständiger Rückkauf oder eine vollständige Entnahme beenden den Vertrag.
  • Prämienzahlung: periodische Prämie, mindestens 12,50 Euro pro Monat.
  • Angebot: erhältlich bei Ihrem KBC-Versicherungsvermittler.
  • Lesen Sie vorab, welche Risiken versichert sind und welche nicht, sowie weitere Informationen in den Produktinformationen zur sofortigen Aktivierung, in den Produktinformationen zur aufgeschobenen Aktivierung, im Basisinformationsblatt, in den Informationen zur Nachhaltigkeit und in den regelmäßigen Informationen (SFDR).
  • Beschwerden: Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle. KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, 016 43 25 94. Wenn Ihre Beschwerde offen bleibt, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben immer das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.