Die erste Autoversicherung für junge Leute

KBC MyFirstCar

Die erste Autoversicherung für junge Leute

KBC MyFirstCar

Spezielle Kfz-Versicherung für junge Fahrer

Für junge Leute, die ihr erstes Auto kaufen und versichern.

Günstigere Prämie für sichere Fahrer

Wenn Sie ohne Schaden fahren, zahlen Sie weniger.

Auch Sondertarife für Ihr nächstes Auto

Die günstige Prämie gilt auch für Ihr nächstes Auto.

Was ist MyFirstCar?

KBC MyFirstCar ist eine Kfz-Versicherung zu einem günstigen Preis für junge Leute, die

  • Ihr erstes Auto kaufen
  • Und zum ersten Mal eine Autoversicherung auf ihren Namen abschließen
Die erste Autoversicherung für junge Leute

Bedingungen für MyFirstCar

Diese Kfz-Versicherung für junge Leute bietet Ihnen eine günstigere Prämie, wenn Sie

  • Jünger als 30 Jahre sind
  • Und zum ersten Mal eine Autoversicherung im eigenen Namen abschließen
  • Sowie seit mindestens einem Jahr als Fahrer in der KBC-Police Personenwagen Ihrer Eltern vermerkt sind

Sicher fahren heißt weniger zahlen

Sind Sie seit einem Jahr in der KBC-Police Personenwagen Ihrer Eltern ohne selbstverschuldeten Unfall gefahren? Dann erhalten Sie sofort einen besseren Tarif für Ihre eigene Autoversicherung. Außerdem behalten Sie diesen Rabatt, wenn Sie Ihr nächstes Auto versichern.

Wissenswertes über die KBC-Autoversicherung (KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen)

Die KBC-Police Personenwagen kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Allgefahren-Kaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung, den KBC-VAB-Beistand, die Unfallversicherung für den Fahrer.

Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.

Die Versicherungen in der Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass Sie sie spätestens zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.

Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden. E-Mail: beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be. Sie haben jedoch immer das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.

Für ein Angebot der KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen besuchen Sie bitte unsere Website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.

Die KBC-Police Personenwagen ist ein Produkt der KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien. MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC-Konzerns

Zivilrechtliche Haftpflichtversicherung: Was ist versichert und was nicht?

Was ist versichert?

  • Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte).
  • Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet. Auch wenn Sie nicht haften, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.

Was ist nicht versichert?

  • der Schaden an Ihrem eigenen Auto
  • der Personenschaden des Fahrers bei einem Verkehrsunfall
  • der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird
  • der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

Teilkaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?

Was ist versichert?

  • Schaden durch Marderbisse an Kabeln und Leitungen
  • Glasbruch von Autoscheiben oder transparenten Dachteilen.
  • Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bei Diebstahl
  • Hagelschaden und Schaden durch Naturgewalt (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung ...)
  • Schaden durch Brand, Explosion oder Löscharbeiten (auch Schmelzschaden durch Kurzschluss)
  • Schaden durch den Anprall von Wild oder freilaufenden Tieren
  • herabfallende Luftfahrzeuge oder Teile davon
  • Zusätzliche Ausstattungen an Ihrem Auto, die nach einem Totalschaden nicht mehr nutzbar sind (z. B. Winterreifen, Dachbox).

Was ist nicht versichert?

  • Schaden an Ihrem Auto durch einen Unfall: Hierfür gibt es eine Vollkaskoversicherung.
  • Ihre Verletzungen als Fahrer: Dafür gibt es die Unfallversicherung für den Fahrer.
  • Diebstahl, wenn ein unverschlossenes Fahrzeug unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße abgestellt wird.
  • Schaden durch Verschleiß oder mangelhafte Wartung
  • Vorsätzlich verursachter Schaden

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

Kaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?

Was ist versichert?

  • Schaden durch Anprall, Brand, Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalt, falsches Tanken, Zusammenstoß mit Tieren, Marderschaden
  • Die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Neuprogrammierung des Verriegelungssystems nach Diebstahl der Autoschlüssel
  • Heilkosten im Falle eines Car- oder Homejacking.
  • Die Erstzulassungssteuer (EZSt.) ist bei Totalschaden kostenlos mitversichert.
  • Schaden an transportierten privaten Gegenständen bis zu 1 500 Euro bei Schaden am Auto (z. B. Fahrräder auf dem Fahrradträger, Gepäck in der Dachbox).
  • Zusätzliche Ausstattungen an Ihrem Auto, die nach einem Totalschaden nicht mehr nutzbar sind (z. B. Winterreifen, Dachbox).

Was ist nicht versichert?

  • Schaden, der in einem Zustand der Alkoholvergiftung von mehr als 1,5 Promille, der Trunkenheit oder eines ähnlichen Zustandes durch andere Mittel verursacht wurde.
  • Schaden, der verursacht wird, während die gesetzlichen Bedingungen für das Lenken eines Fahrzeugs nicht eingehalten werden.
  • Vorsätzlich verursachter Schaden
  • Diebstahl, wenn ein unverschlossenes Fahrzeug unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße abgestellt wird.
  • Ihre Verletzungen als Fahrer: Dafür gibt es die Unfallversicherung für den Fahrer.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

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