
Wechsel des Versicherers?
Alles, was Sie über den Wechsel zu einem anderen Versicherer wissen müssen
Wechsel des Kfz-Versicherers in drei Schritten
1. Sie wählen Ihren neuen Versicherer
Vergleichen Sie die Tarife und wählen Sie die Versicherung, die zu Ihnen passt.
2. Sie kündigen Ihre derzeitige Versicherung
Senden Sie ein Einschreiben mit der Kündigung (oder beauftragen Sie Ihren neuen Versicherer damit).
3. Starten Sie Ihre neue Versicherung
Sobald Ihr alter Vertrag ausläuft, tritt Ihre neue Police in Kraft.
Warum sollte man den Kfz-Versicherer wechseln?
Ihre Autoversicherung läuft schon eine Weile, und normalerweise denken Sie nicht viel darüber nach. Bis sich etwas ändert: Ihre Prämie steigt, Sie hatten einen Unfall oder Ihr Vertrag läuft bald aus. Dann liegt es nahe, sich einen Moment Zeit zu nehmen, über Ihre Optionen nachzudenken. Vielleicht ist eine andere Formel für Ihre Situation besser geeignet. Oder Sie möchten einfach nur wissen, welche Möglichkeiten Sie haben. In welchen Fällen Sie wechseln können - und wie Sie dabei vorgehen - lesen Sie unten.
Wann können Sie wechseln?
Sie können Ihre Autoversicherung nicht jederzeit kündigen, aber in den folgenden Situationen geht das:
Wird Ihre Prämie erhöht? Dann können Sie kündigen.
Ihr Kfz-Versicherer ist verpflichtet, Sie über Tarifänderungen zu informieren. Erhalten Sie ein Schreiben, in dem Ihr Versicherer eine Tarifänderung ankündigt, und haben Sie Ihre Versicherung nach Oktober 2024 abgeschlossen? Dann können Sie Ihre Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt per Einschreiben kündigen.
Dies gilt aber nicht, wenn die Änderung auf Ihre Veranlassung, wie beispielsweise eine Adressänderung, oder aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalls, erfolgt.
Hatten Sie einen Unfall? Auch dann können Sie wechseln.
Egal, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht: Nach einem Unfall können Sie wechseln. Sie haben ab dem Zeitpunkt der Zahlung (oder Ablehnung) der Entschädigung einen Monat Zeit, um Ihre Kündigung per Einschreiben zu versenden.
Läuft Ihr Vertrag aus? Zeit für etwas Neues.
Läuft Ihre derzeitige Versicherung bald aus? Dann können Sie ohne weiteres wechseln. Achten Sie bitte darauf, dass Sie spätestens drei Monate vor dem jährlichen Ablaufdatum kündigen, wenn Sie Ihre Police nach Oktober 2024 abgeschlossen haben.
Wie kündigen Sie Ihre derzeitige Autoversicherung?
Sie möchten den Autoversicherer wechseln? Dann können Sie Ihren laufenden Vertrag kündigen. Wie und wann Sie dies tun, hängt vom Datum des Beginns Ihrer Police ab:
Für Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden:
Sie können Ihren Vertrag bis zu zwei Monate vor dem jährlichen Ablaufdatum kündigen.
Befinden Sie sich bereits im zweiten Versicherungsjahr? Dann können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ab dem Tag nach Erhalt Ihres Einschreibens kündigen.
Beachten Sie bitte, dass das Datum auf Ihrer grünen Karte nicht immer mit dem Ablaufdatum Ihres Vertrags übereinstimmt. Überprüfen Sie dies in Ihrer Police.
Für ältere Policen (abgeschlossen vor dem 1. Oktober 2024):
Für diese Verträge gilt nach wie vor die traditionelle Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor dem jährlichen Ablaufdatum.
Sie kündigen Ihren derzeitigen Vertrag per Einschreiben, beispielsweise mit diesem Musterbrief. Mindestens diese Informationen müssen enthalten sein:
- Ihr Vor- und Nachname
- Vertragsnummer Ihrer Autoversicherung
- Jährliches Ablaufdatum
- Ihr Antrag auf Beendigung
- Datum und Unterschrift
Wie schnell Sie tatsächlich wechseln können, hängt von der Kündigungsfrist bei Ihrem derzeitigen Versicherer ab. Erkundigen Sie sich also unbedingt.
Zur KBC wechseln? Wir übernehmen dann die administrative Abwicklung für Sie. Sie brauch sich um nichts zu kümmern – wir übernehmen die Kündigung und die Nachverfolgung.
Abschluss Ihrer neuen Versicherung
Bevor Sie Ihre derzeitige Versicherung kündigen, sollten Sie prüfen, ob Ihr neuer Versicherer Ihren Antrag bereits genehmigt hat. So vergewissern Sie sich, dass Ihr Auto immer versichert ist. Möchten Sie Ihre schadenfreien Jahre berücksichtigen lassen? Bitte legen Sie die letzte Rechnung Ihrer vorherigen Versicherung vor. Ihr neuer Versicherer wird dies bei der Berechnung Ihrer Prämie berücksichtigen.
Wenn Sie Ihre derzeitige Autoversicherung kündigen und eine neue Autoversicherung suchen, sind Sie bei der KBC genau richtig. Bei der KBC finden Sie verschiedene Autoversicherungen. Berechnen Sie Ihre Prämie selbst oder erhalten Sie, wenn Sie bereits Kunde bei der KBC sind, einen persönlichen Tarif.
Wechseln Sie zur KBC? So einfach ist das
Bei der KBC kümmern wir uns um die administrative Abwicklung, wenn Sie zu uns wechseln. Dies bedeutet, dass wir Ihre Kündigung versenden und dafür sorgen, dass Sie anschließend eine Bestätigung und einen Schadensnachweis von Ihrem bisherigen Versicherer erhalten. Sie brauchen nichts zu tun.
- Berechnen Sie Ihre Prämie online: Sind Sie mit dem Vorschlag zufrieden? Dann können Sie auch gleich Ihre Versicherung abschließen.
- Wir erledigen alles für Sie: Wir versenden Ihre Kündigung und sorgen dafür, dass Sie eine Bestätigung und einen Schadensnachweis von Ihrem bisherigen Versicherer erhalten.
- Fertig! Wenn Ihr alter Vertrag ausläuft, sind Sie bei der KBC versichert. Ohne Sorgen und ohne Unterbrechung.
* Wichtiges über die KBC-Autoversicherung
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen zu diesem Produkt finden Sie im Informationsdokument Versicherung. Wir empfehlen Ihnen, dieses Informationsdokument zu lesen, bevor Sie das Produkt unterzeichnen.
Die KBC-Police Personenwagen kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Allgefahren-Kaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung, den KBC-VAB-Beistand, die Unfallversicherung für den Fahrer.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden. E-Mail: beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be. Sie haben jedoch immer das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.
Für ein Angebot der KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen besuchen Sie bitte unsere Website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen ist ein Produkt der KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien. MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC-Konzerns
* Zivilrechtliche Haftpflichtversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Was versichert ist
Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte). Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet. Auch wenn Sie nicht haften, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Was nicht versichert ist
Einige wichtige Ausschlüsse:
- der Schaden an Ihrem eigenen Auto
- der Personenschaden des Fahrers bei einem Verkehrsunfall
- der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird
- der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
*Teilkaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Was versichert ist
- Schaden durch Marderbisse an Kabeln und Leitungen in Ihrem Auto
- Glasbruch Ihrer Autoscheibe oder des durchsichtigen Teils des Daches, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bei Diebstahl
- Hagelschaden oder Schaden durch andere Naturgewalt (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, ...)
- Schaden durch Brand, Explosion oder Löscharbeiten (auch Schmelzschaden durch Kurzschluss)
- Schaden durch den Anprall von Wild oder freilaufenden Tieren
- Schaden durch das Herabfallen von Luftfahrzeugen oder von Teilen davon
- Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können (z. B. ein Satz Winterreifen oder eine Dachbox)
Was nicht versichert ist
- Schaden an Ihrem eigenen Auto durch einen Unfall: Schaden am Fahrzeug versichern Sie mit unserer Vollkaskoversicherung.
- Ihre Verletzungen als Fahrer: Ihre Körperschäden bei einem Unfall versichern Sie mit unserer Unfallversicherung für den Fahrer.
- Diebstahl, den Sie selbst begünstigen, indem Sie Ihr Fahrzeug unverschlossen im öffentlichen Straßenraum abstellen.
- Schaden an Ersatzteilen durch Abnutzung oder durch mangelhafte Wartung.
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
*Vollkaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Was ist versichert?
- Schaden durch Anprall, Brand, Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalt, falsches Tanken, Zusammenstoß mit frei laufenden Tieren oder Vögeln, Marderschaden
- Die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Neuprogrammierung des Verriegelungssystems nach Diebstahl Ihrer Autoschlüssel
- Kosten für die medizinische Versorgung, wenn Sie bei einem Car- oder Homejacking verletzt werden
- Die Zulassungssteuer (ZSt.) ist bei Totalschaden kostenlos mitversichert.
- Beschädigung von beförderten Sachen
- Sachen, die Sie in Ihrem Auto befördern und für Privatzwecke nutzen, ersetzen wir bis zu einem Betrag von 1500 Euro, wenn auch Schaden an Ihrem Auto besteht. Dies gilt auch für die Fahrräder auf Ihrem Fahrradträger oder das Gepäck in Ihrer Dachbox.
- Wir ersetzen auch die Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können, z. B. Ihre Winterreifen oder Ihre Dachbox.
Was ist nicht versichert?
- Schaden, den Sie im Zustand einer Alkoholvergiftung von mehr als 1,5 Promille, im Zustand der Trunkenheit oder in einem gleichartigen Zustand, der die Folge des Genusses anderer Produkte als alkoholischer Getränke ist, verursacht haben.
- Schaden, den Sie verursachen, wenn Sie Ihr Auto lenken, ohne die Bedingungen einzuhalten, die die belgischen Gesetze und Vorschriften diesbezüglich vorschreiben.
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
- Diebstahl, den Sie begünstigen, indem Sie Ihr Fahrzeug unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen oder an einem anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort stehen lassen, während das Fahrzeug nicht verschlossen ist
- Ihre Verletzungen als Fahrer Ihres Fahrzeugs. Diese versichern Sie mit der Fahrerschutzversicherung.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen. Lesen Sie die Produktinformation vollständig, bevor Sie eine Versicherung abschließen.