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Kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung der KBC

Die Krankenhausaufenthaltsversicherung über Ihren Arbeitgeber

  • Schnelle und einfache Meldung und Übermittlung der Kosten digital mit KBC Mobile
  • Ihre digitale Assistentin Kate rund um die Uhr zur Verfügung
  • Die KBC bezahlt die Rechnung direkt an das Krankenhaus
  • Sorgen Sie selbst für Ihr Wohlbefinden mit Leadlife: die praktische App für Gesundheit und Wohlbefinden

Was bietet mir die Kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung der KBC?

Die von Ihrem Arbeitgeber für Sie abgeschlossene Versicherung deckt Ihre Heilkosten im Falle eines Krankenhausaufenthalts infolge von Krankheit, Unfall, Entbindung oder Schwangerschaftskomplikation. Das gilt für die Kosten der Aufnahme sowie die Vor- und Nachbehandlung.

Was versichert ist

  • Krankenhausaufenthalt: Heilkosten bei Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Tagesklinik, auch in einem Einzelzimmer.
  • Hausgeburten oder ambulante Entbindungen, Kataraktoperationen außerhalb des Krankenhauses.
  • Vor- und Nachbehandlung: Heilkosten im Zusammenhang mit dem Krankenhausaufenthalt für den Zeitraum von 2 Monaten vor der Aufnahme bis 6 Monate danach: Konsultationen, Medikamente, Physiotherapeuten.
  • Schwere Krankheiten: Bei bestimmten schweren Krankheiten werden die Heilkosten in Belgien auch dann erstattet, wenn kein Krankenhausaufenthalt vorliegt.
  • Ungeplante Aufnahme im Ausland: Innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen Belgien ein Abkommen geschlossen hat, erstatten wir die Heilkosten nach der Leistung der Krankenkasse. Außerhalb der Europäischen Union erstatten wir 50% Ihres Eigenanteils bis zu einem Höchstbetrag von 6 250 Euro pro Krankenhausaufenthalt.

Was nicht versichert ist

  • Unfall oder Krankheit infolge von übermäßigem Alkohol- und DrogenkonsumEmpfängnisverhütende Behandlungen
  • Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall im Berufssport
  • Nicht medizinisch notwendige Prothesen
  • Experimentelle Behandlungen oder Behandlungen, die (noch) nicht wissenschaftlich fundiert sind.

Eine vollständige Übersicht dessen, was versichert ist und was nicht, finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

Werden Sie in eines der teuren belgischen Krankenhäuser eingeliefert und wählen Sie selbst ein Einzelzimmer? Dann zahlen Sie 50% der versicherten Kosten der Krankenhausrechnung selbst, es sei denn, Ihr Arbeitgeber hat entschieden, davon abzuweichen. Die aktuelle Liste der teuren Krankenhäuser finden Sie hier.

Jederzeit und überall: digitale Unterstützung mit unseren praktischen Tools

  • Kostenlose App KBC Mobile: Kosten schnell und einfach einreichen und verfolgen Außerdem steht Ihnen rund um die Uhr Ihre digitale Assistentin Kate zur Verfügung, die Ihre Fragen gern beantwortet.
  • AssurCard: Als Versicherter erhalten Sie eine AssurCard. Sobald Sie die Aufnahme gemeldet haben, teilen wir Ihnen umgehend mit, ob Sie Ihre AssurCard verwenden können. Bei Vorlage der AssurCard bei der Aufnahme rechnet das Krankenhaus die Kosten in diesem Fall direkt mit der KBC ab. Sie brauchen die Kosten nicht vorzustrecken.
  • AssurPharma: Bei einer versicherten Aufnahme erhalten Sie einen AssurPharma-Barcode. Ihr Apotheker scannt diesen Barcode ein und Ihre Apothekengebühren werden direkt an die KBC weitergeleitet.

Dank KBC Mobile haben Sie die AssurCard und den Barcode von AssurPharma immer dabei.
Haben Sie die App KBC Mobile noch nicht? Laden Sie KBC Mobile herunter und erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte und Versicherungen online.

Sorgen Sie selbst für Ihr Wohlbefinden mit Leadlife: die praktische App für Gesundheit und Wohlbefinden

Kostenlose Leadlife-Plus-Mitgliedschaft:
  • Ein optimaler Lebensstil ist wichtig. Aber wie wissen Sie, was für Sie das Richtige ist? Denn nur, wenn Sie sich wohlfühlen, läuft alles reibungslos. Für Sie und für die Menschen um Sie herum. Um Sie dabei zu unterstützen, kooperieren wir mit Leadlife und bieten Ihnen eine kostenlose Leadlife-Plus-Mitgliedschaft an. Damit haben Sie ein Jahr lang Zugriff auf die Health-&-Well-Being-App.
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Meine Schlüsselmomente. Was ist wann zu tun?

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer FAQ-Seite.

Informieren Sie die KBC vor Ihrer Aufnahme ins Krankenhaus. Das ist ab drei Monate vor dem Aufnahmedatum über die App KBC Mobile möglich. Sie sehen sofort, ob die Aufnahme versichert ist.
Bei der Anmeldung im Krankenhaus reicht es aus, die AssurCard-Nummer anzugeben. Sie finden sie in KBC Mobile oder können sie über Kate abrufen. Wir regeln die Rechnung dann direkt mit dem Krankenhaus. Sie brauchen nichts vorzustrecken.

Benachrichtigen Sie die %ùbank%% so schnell wie möglich. Wenn Sie dazu nicht selbst in der Lage sind, kann dies auch ein Familienmitglied oder ein Bekannter für Sie tun. Die %%bank%% legt dann Ihre Krankenhausaufenthaltsakte an, damit die Krankenhausrechnung, soweit möglich, noch direkt an die %%bank%% gesendet werden kann.

Egal ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause entbinden, informieren Sie die KBC so schnell wie möglich über KBC Mobile.
Die Kosten für die Entbindung im Krankenhaus werden erstattet. Für eine Hausgeburt wird ein Pauschalbetrag gezahlt.

Denken Sie daran, dass Ihr Kind nicht automatisch in der Krankenhausaufenthaltsversicherung angeschlossen ist. Um Ihr Kind in der Versicherung anzuschließen, müssen Sie selbst einen Antrag über Ihren Arbeitgeber stellen. Tun Sie dies innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt, damit Ihr Kind ohne medizinische Formalitäten versichert ist.

Die KBC wendet eine Liste schwerer Krankheiten an. Wenn Ihre Krankheit auf dieser Liste steht, versichern wir alle mit Ihrer Krankheit zusammenhängenden Heilkosten, auch wenn Sie nicht im Krankenhaus aufgenommen sind.

Die folgenden Krankheiten kommen in Betracht: Aids, amyotrophe laterale Sklerose, Brucellosen, Cholera, Creutzfeldt-Jacob-Krankheit, Crohn-Krankheit, Demenz, Diabetes, Diphtherie, Enzephalitis, Flecktyphus, Hodgkin-Krankheit, Krebs, Leukämie, Malaria, Milzbrand, Mukoviszidose, Multiple Sklerose, Nierenerkrankungen, die eine Dialyse erfordern, Paratyphus, Parkinson-Syndrom, Pocken, Poliomyelitis, Pompe-Krankheit, progressive Muskeldystrophie, Scharlach, Tetanus, Tuberkulose, Typhus, virale Hepatitis, zerebrospinale Meningitis.

Ihr Anschluss in der kollektiven Krankenhausaufenthaltsversicherung endet mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis. Sowohl Sie als auch die angeschlossenen Familienmitglieder haben zu diesem Zeitpunkt das Recht, die kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung in eine individuelle Versicherung mit ähnlichen Krankenhausaufenthaltsdeckungen umzuwandeln. Wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, brauchen Sie keinen Gesundheitsfragebogen auszufüllen.Bedenken Sie, dass die Prämie je nach Ihrem Alter höher ausfällt. Um sie zu bezahlen, können sie schon jetzt über den  KBC-Plan Krankenhausaufenthalt eine Reserve aufbauen.

Wenn Sie heiraten oder mit Ihrem Partner zusammenziehen, können Sie ihn und etwaige Bonuskinder in Ihre kollektive Versicherung aufnehmen lassen. Melden Sie dies über Ihren Arbeitgeber.
Ein neugeborenes Baby ist nicht automatisch angeschlossen. Auch dafür müssen Sie den Anschluss über Ihren Arbeitgeber beantragen.
Wohnt Ihr Partner nicht mehr mit Ihnen zusammen oder erfüllt eines der Kinder nicht mehr die Voraussetzungen für den Anschluss (ledig, jünger als 25 Jahre und an derselben Adresse wohnhaft)? Dann sind sie nicht mehr über Ihre Police versichert. Teilen Sie uns dies bitte über Ihren Arbeitgeber mit.
Sie haben jedoch das Recht, die kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung in eine individuelle Krankenhausaufenthaltsversicherung mit ähnlichen Krankenhausaufenthaltsdeckungen umzuwandeln. Dafür können Sie sich an einen KBC-Versicherungsagenten oder eine KBC-Bankfiliale wenden.

Ihr Arbeitgeber wird Sie in der Gruppenversicherung anschließen.
Regeln Sie den Anschluss Ihrer Familienmitglieder innerhalb von 60 Tagen.
Sie erhalten innerhalb von 6 Wochen nach Ihrem Anschluss eine AssurCard. Installieren Sie auf jeden Fall KBC Mobile, damit Sie unter anderem einen Schaden digital melden können, Ihre Heilkosten einreichen können, unsere digitale Assistentin Kate nutzen können usw.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in diesem Informationsdokument.

Nachstehend finden Sie weitere wichtige Dokumente.

Auch das sollten Sie wissen

  • Die Kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung der KBC ist eine Krankenhausaufenthaltsversicherung.
  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherung gilt für ein Jahr. Sie wird zum Fälligkeitstermin jeweils stillschweigend um die gleiche Laufzeit verlängert, sofern sie nicht spätestens 3 Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt wird.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
  • Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Die Kollektive Krankenhausaufenthaltsversicherung der KBC ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien. MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 060, BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.

Ein Unternehmen des KBC-Konzerns

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