Teilkaskoversicherung für Ihr Auto

  • Sie versichert Schaden durch Brand, Diebstahl, Glasbruch, Naturgewalten und Zusammenstöße mit Tieren.
  • Rabatt für sichere Fahrer
  • Kostenloses Abschleppen nach einem Unfall in Belgien
Simulieren Sie Ihre Autoversicherung

Ihr Auto ist 5 Jahre alt oder älter, aber Sie möchten es dennoch so gut wie möglich schützen. Dann ist die Teilkaskoversicherung, eine Zusatzversicherung zu Ihrer Haftpflichtversicherung, eine geeignete Lösung. Sie bietet unter anderem Schadenersatz bei Brand, Diebstahl, Glasbruch, Naturgewalten (wie Blitzschlag, Sturm und Hagel) sowie Zusammenstößen mit Tieren.

Was deckt eine Teilkaskoversicherung?

Versichert sind

  • Schaden durch Marderbisse an Kabeln und Leitungen in Ihrem Auto
  • Glasbruch einer Autoscheibe oder des durchsichtigen Teils des Daches
  • Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bei Diebstahl
  • Hagelschaden oder Schaden durch andere Naturgewalt (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, ...)
  • Schaden durch Brand, Explosion oder Löscharbeiten (auch Schmelzschaden durch Kurzschluss)
  • Schaden durch den Anprall von Wild oder freilaufenden Tieren
  • Schaden durch das Herabfallen von Luftfahrzeugen oder von Teilen davon
  • Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können (z. B. ein Satz Winterreifen oder eine Dachbox)

Nicht versichert

  • Schaden an Ihrem eigenen Auto durch einen Unfall: Schaden am Fahrzeug versichern Sie mit unserer Vollkasko
  • Ihre Verletzungen als Fahrer: Ihre Körperschäden bei einem Unfall versichern Sie mit unserer Unfallversicherung für den Fahrer
  • Diebstahl, den Sie erleichtern, indem Sie das Auto unverschlossen und unbeaufsichtigt auf öffentlichen Wegen zurücklassen
  • Schaden an Ersatzteilen durch Abnutzung oder durch mangelhafte Wartung
  • Der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Die Vorteile einer Teilkaskoversicherung bei der KBC

Weniger fahren? Weniger bezahlen.

Fahren Sie weniger als 15 000 km im Jahr? Dann erhalten Sie 7,5% Rabatt¹ auf Ihre Prämie. Fahren Sie weniger als 7 500 km im Jahr? Dann beträgt der Rabatt bis zu 15%.

Auto gekauft? Extra langer Schutz.

Bei Totalschaden oder Diebstahl erstatten wir bis zu 24 Monate² nach dem Kauf den vollen Kaufpreis des Autos zurück. Optional erhöhen wir die Entschädigung bei Totalschaden um 10%.

1 Der Kilometerrabatt gilt für die Prämie der Teilkaskoversicherung (nicht für den Teil Beistandsversicherung). Der Rabatt gilt sowohl für neue Versicherungen als auch für den Ersatz eines Fahrzeugs im Rahmen einer bestehenden Versicherung.
2 Gültig für Gebrauchtwagen, die älter als 3 Jahre sind.

Mehr über die Teilkasko

Online simulieren und abschließen

Mit unserem praktischen Simulator unten auf dieser Seite berechnen Sie den Preis Ihrer Autoversicherung. Sie können Ihre Versicherung sofort online abschließen, sodass Sie dafür nicht in die KBC-Filiale gehen müssen. Sie erhalten online denselben Tarif wie in Ihrer Filiale oder bei Ihrem Versicherungsagenten.

Haben Sie einen Schadensfall? Dann sind Sie nicht allein: Es gibt immer einen %%bank%%-Versicherungsagenten in Ihrer Nähe, der Sie persönlich bei der Schadensmeldung unterstützt. Auch wenn Sie Ihre Police digital bei uns abgeschlossen haben.

Ist eine Selbstbeteiligung anwendbar?

Die Franchise oder Selbstbeteiligung ist der Teil, den Sie im Schadensfall selbst bezahlen. Bei der Teilkaskoversicherung wenden wir eine Selbstbeteiligung nur bei Glasbruch an:

  • Schaden an Ihrer Windschutzscheibe oder Ihrem Panoramadach
  • ein Stern oder Sprung in Ihrer Windschutzscheibe durch Steinschlag
  • ein eingeschlagenes Seitenfenster durch versuchten Diebstahl

Wenn Sie sich für eine unserer Glaswerkstätten entscheiden, zahlen Sie keine Franchise. Wir regeln die Zahlung direkt mit der Werkstatt.

Bei Totalschaden oder Diebstahl wird der vollständige Kaufpreis erstattet

Neuwagen oder Gebrauchtwagen von höchstens 3 Jahren

Bis zu 48 Monate nach dem Kaufdatum bei Totalschaden oder Diebstahl, wenn Ihr Auto nicht innerhalb von 15 Tagen nach der Meldung wiedergefunden wird.

Gebrauchtwagen älter als 3 Jahre

Bis zu 24 Monate nach dem Kaufdatum.

Option 10% zusätzliche Entschädigung

Wenn Ihr Auto gestohlen wurde oder Totalschaden erlitten hat, erhöhen wir die Entschädigung um 10%. Denn vielleicht bekommen Sie nicht mehr denselben Rabatt oder ist der Preis des Wagens gestiegen. Und möglicherweise sind zusammen mit Ihrem Fahrzeug auch noch andere Sachen verloren gegangen oder beschädigt worden, z. B. Ihr Gepäck.

Sie müssen uns gegenüber nicht nachweisen, wofür Sie diese zusätzliche Entschädigung verwenden. Sie entscheiden völlig unabhängig, wofür Sie diese extra 10% ausgeben wollen.

Wussten Sie das schon?

  • Mehr als drei von vier unserer Kunden wählen die Formel 10% zusätzlich.
  • Mit dieser Formel erhalten Sie nach 5 Jahren noch bis zu 77% Ihres ursprünglichen Kaufpreises.
Ein Marder in Ihrem Auto?

Ein Steinmarder, der in Ihr Auto klettert und an Ihren Kabeln nagt? Marderschaden unter der Motorhaube wird immer häufiger, auch in der Stadt.

Sie können Ihr Auto mit einer Teilkaskoversicherung der KBC gegen Marder schützen. Die entschädigt Sie standardmäßig für Schaden durch Marder an Leitungen, Kabeln und Isolation im Motorraum.

Damit ist die KBC der einzige Versicherer auf dem belgischen Markt, der Steinmarderschaden in einer Teilkaskoversicherung deckt.

Entscheiden Sie sich für unser Netzwerk von Werkstätten, dann geht alles schneller

Nachdem der Experte den Schaden an Ihrem Auto berechnet hat, erhalten Sie die Entschädigung. Sie entscheiden selbst, wo Sie Ihren Wagen reparieren lassen. KBC Versicherungen arbeitet mit einem Netzwerk von Werkstätten zusammen. Wenn Sie eine dieser Werkstätten wählen, regelt die KBC den Schaden direkt, wenn das möglich ist. Für die Zeit der Reparatur erhalten Sie zudem immer einen Ersatzwagen.

Bei einem Totalschaden oder Diebstahl sind Sie nicht verpflichtet, denselben Typ oder dieselbe Marke zu kaufen. Es steht Ihnen auch frei, überhaupt kein Auto mehr zu kaufen.

Autoversicherung mit vorläufigem Führerschein

Hat Ihr Kind einen vorläufigen Führerschein erworben und fährt mit Ihrem Auto? Dann lassen Sie Ihr Kind unbedingt als Fahrer in Ihre Autopolice aufnehmen. Mit %product.start2drive%% baut Ihr Kind seine eigenen schadenfreien Jahre auf. Wenn es dann später selbst eine Autoversicherung bei der %%bank%% abschließt, bekommt es gleich einen günstigeren Tarif.  Lesen Sie mehr über %%product.start2drive%%

Was ist bei einem Autoschaden zu tun?

Autounfall, Glasschaden oder Diebstahl? Erfahren Sie, was Sie bei einem Autoschaden tun müssen. 

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Wissenswertes über die Teilkaskoversicherung in der KBC-Police für Ihr Fahrzeug – Personenwagen:

Die Teilkaskoversicherung in der KBC-Police Personenwagen ist eine Teilkaskoversicherung. Sie können diese Kaskoversicherung nur abschließen, wenn Sie gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung bei KBC Versicherungen abschließen.

Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.

Die Versicherungen in der Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass Sie sie spätestens zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.

Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden. beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be. Sie haben jedoch immer das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.

Für ein Angebot der KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen besuchen Sie bitte unsere Website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.

Die KBC-Police Personenwagen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG,  Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien. MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC Gruppe.

Zivilrechtliche Haftpflichtversicherung: Was ist versichert und was nicht?

Was ist versichert?

  • Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte).
  • Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet. Auch wenn Sie nicht haften, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.

Was ist nicht versichert?

  • der Schaden an Ihrem eigenen Auto
  • der Personenschaden des Fahrers bei einem Verkehrsunfall
  • der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird
  • der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

Teilkaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?

Was ist versichert?

  • Schaden durch Marderbisse an Kabeln und Leitungen
  • Glasbruch von Autoscheiben oder transparenten Dachteilen.
  • Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bei Diebstahl
  • Hagelschaden und Schaden durch Naturgewalt (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung ...)
  • Schaden durch Brand, Explosion oder Löscharbeiten (auch Schmelzschaden durch Kurzschluss)
  • Schaden durch den Anprall von Wild oder freilaufenden Tieren
  • herabfallende Luftfahrzeuge oder Teile davon
  • Zusätzliche Ausstattungen an Ihrem Auto, die nach einem Totalschaden nicht mehr nutzbar sind (z. B. Winterreifen, Dachbox).

Was ist nicht versichert?

  • Schaden an Ihrem Auto durch einen Unfall: Hierfür gibt es eine Vollkaskoversicherung.
  • Ihre Verletzungen als Fahrer: Dafür gibt es die Unfallversicherung für den Fahrer.
  • Diebstahl, wenn ein unverschlossenes Fahrzeug unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße abgestellt wird.
  • Schaden durch Verschleiß oder mangelhafte Wartung
  • Vorsätzlich verursachter Schaden

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

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